Kompetenz und Erfahrung in Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit
Der Rindergesundheitsdienst hilft bei der Untersuchung und Aufklärung von Problemen mit der Kälbergesundheit. Dies erfolgt im Rahmen von vom Freistaat Bayern und der Bayerischen Tierseuchenkasse geförderten Projekten zur Verbesserung der Tiergesundheit in bayerischen Rinderhaltungen. Kontaktieren Sie entweder den Rindergesundheitsdienst in Grub oder Ihre regionale TGD Geschäftsstelle.
Seit 21. April 2021 ist das Europäische Tiergesundheitsrecht (Animal Health Law) unmittelbar in Deutschland geltendes Recht. Durch diesen Rechtsakt kommen den Haltern von Tieren weitreichende Verpflichtungen zu. Unter anderem wird eine angemessene Kenntnis über Tierseuchen verlangt. Der Rindergesundheitsdienst hat zu den nach Tiergesundheitsrecht gelisteten Rinderseuchen Kurzbeschreibungen in Form von Merkblättern erstellt (für vollständige Liste auf "zum Artikel" klicken)
Kein Erregernachweis trotz hoher Zellen
Äskulin-positive Streptokokken: Streptococcus uberis, Laktokokken, Enterokokken, S. gallolyticus
Galtstreptokokken / Streptococcus agalactiae
Streptococcus dysgalactiae
Streptococcus canis & Haemolysierende (L.) Streptokokken
Staphylococcus aureus
KNS und andere nicht-aureus Staphylokokken
Escherichia (E.) coli, Klebsiellen, Citrobacter, Raoultella, Enterobacteriaceae
Serratia, Pseudomonaden, Proteus
Hefen
Mykoplasmen
Prototheken
Trueperella pyogenes, Helcococcus ovis, Nocardien, Coryneforme Bakterien
Extrem seltene Mastitiserreger: Atypische Mykobakterien, Pasteurellen, Listerien, Clostridien, Salmonellen
Hornlosigkeit hat in der modernen Rinderhaltung eine große Bedeutung. Tierfreundliche Laufställe bieten Färsen, Bullen und Kühen Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit, sich artgerecht zu verhalten. Das bedeutet aber auch eine größere Verletzungsgefahr für die Bäuerinnen und Bauern. Ernste Verletzungen durch Hornstöße sind nicht selten und haben weitreichende Folgen.