tiergesundheitsdienst bayern e.V.

Kompe­tenz und Erfah­rung in Tier­gesund­heit und Lebens­mittel­sicher­heit

Bienen - Merkblätter

Merkblätter zu Laboruntersuchungen beim BGD

Datum: 29.09.2022 - Autor: : A. Schierling

Die Aussagekraft von Befunden und Prüfberichten aus Untersuchungen des BGD hängt stark von der Qualität und Verwendbarkeit der eingesendeten Probe ab. Je nach Analysemethode wird eine unterschiedliche Menge an Ausgangsmaterial (Anzahl an Bienen, Masse an Wachs zur Analyse etc.) benötigt. Darüber hinaus müssen manche Probenmaterialien bis zu Analyse gekühlt oder besonders verpackt versendet werden. Um Probennahme, Verpackung und Versand optimal gestalten zu können, informieren Sie sich bitte vor der Einsendung in den zur Verfügung gestellten Merkblättern.

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Untersuchungsantrag BGD

Datum: 31.12.2017 - Autor: A. Schierling

Bitte legen Sie Ihrer Einsendung stets einen unterschriebenen Untersuchungsantrag bei. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die abgedruckten Datenschutzbestimmungen des TGD Bayern e.V.
Auf dem Antrag finden Sie das gesamte Leistungsspektrum des BGD. Auch Rückstandsanalysen, die im Leistungskatalog des TGD nicht gelistet sind, können durchgeführt werden (s. Untersuchungsantrag). Weitere Analysen sind auf Anfrage möglich.

Formular: Untersuchungsantrag Bienen

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Gesetzlich geregelte Spezialfälle: Bienenseuchen

Datum: 21.07.2016 - Autor: A. Schierling

Bienenseuchen (Amerikanische Faulbrut, Befall durch den Kleinen Beutenkäfer oder die Tropilaelaps-Milbe)

Besteht der Verdacht auf den Ausbruch einer Bienenseuche im Sinne der Bienenseuchenverordnung, muss die Krankheit unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt (Landratsamt oder Stadtverwaltung) angezeigt werden.

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Gesetzlich geregelte Spezialfälle: Bienenvergiftung

Datum: 21.07.2016 - Autor: A. Schierling

 

 

Besonderheiten bei Bienenvergiftungen (Bienenschutzverordnung)

Bienenvergiftungen können beim BGD nicht untersucht werden. Besteht der Verdacht auf eine Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder Frevel, muss der Untersuchungsauftrag direkt an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV) des Instituts für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut in Braunschweig gerichtet werden. Im Verdachtsfall sollten die Untersuchungen am Bienenstand sowie die Probenziehung unter Zeugen erfolgen.

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Staatliche Fachberatung für Bienenzucht

Datum: 15.03.2020 - Autor: A. Schierling

Die staatliche Fachberatung für Bienenzucht besteht aus hervorragend ausgebildeten Beraterinnen und Beratern mit umfassendem Fachwissen zur Imkerei. Die Fachberatung ist jedem bayerischen Regierungsbezirk vertreten und kann von allen Imkernden Bayerns zur Beantwortung von Fragen sowie individueller Problemlösungen rund um die Imkerei kontaktiert werden.

Kontaktinformationen zur für Sie zuständigen Beratungsstelle finden Sie hier.

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