Kompetenz und Erfahrung in Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit
Das Jahresbudget des BGD für 2024 ist nahezu vollständig ausgeschöpft. Proben für geförderte Routineanalysen wie Rückstands- und Qualitätsanalysen in Bienenprodukten werden noch bis Freitag den 04.10.2024 angenommen (maßgeblich ist das Datum des Probeneingangs). Für Analysen von später eingetroffenen Proben können keine Fördermittel mehr eingesetzt werden.
Untersuchungen zu akuten Problemfellen sowie die Krankheitsdiagnostik sind von den obigen Einschränkungen ausgenommen und stehen bis auf Weiteres wie gewohnt ohne Kosten für bayerische Imker zur Verfügung
Die Aussagekraft von Befunden und Prüfberichten aus Untersuchungen des BGD hängt stark von der Qualität und Verwendbarkeit der eingesendeten Probe ab. Je nach Analysemethode wird eine unterschiedliche Menge an Ausgangsmaterial (Anzahl an Bienen, Masse an Wachs zur Analyse etc.) benötigt. Darüber hinaus müssen manche Probenmaterialien bis zu Analyse gekühlt oder besonders verpackt versendet werden. Um Probennahme, Verpackung und Versand optimal gestalten zu können, informieren Sie sich bitte vor der Einsendung in den zur Verfügung gestellten Merkblättern.
Bitte legen Sie Ihrer Einsendung stets einen unterschriebenen Untersuchungsantrag bei. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die abgedruckten Datenschutzbestimmungen des TGD Bayern e.V.
Auf dem Antrag finden Sie das gesamte Leistungsspektrum des BGD. Auch Rückstandsanalysen, die im Leistungskatalog des TGD nicht gelistet sind, können durchgeführt werden (s. Untersuchungsantrag). Weitere Analysen sind auf Anfrage möglich.
Formular: Untersuchungsantrag Bienen
Bienenseuchen (Amerikanische Faulbrut, Befall durch den Kleinen Beutenkäfer oder die Tropilaelaps-Milbe)
Besteht der Verdacht auf den Ausbruch einer Bienenseuche im Sinne der Bienenseuchenverordnung, muss die Krankheit unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt (Landratsamt oder Stadtverwaltung) angezeigt werden.
Besonderheiten bei Bienenvergiftungen (Bienenschutzverordnung)
Bienenvergiftungen können beim BGD nicht untersucht werden. Besteht der Verdacht auf eine Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder Frevel, muss der Untersuchungsauftrag direkt an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV) des Instituts für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut in Braunschweig gerichtet werden. Im Verdachtsfall sollten die Untersuchungen am Bienenstand sowie die Probenziehung unter Zeugen erfolgen.
Die staatliche Fachberatung für Bienenzucht besteht aus hervorragend ausgebildeten Beraterinnen und Beratern mit umfassendem Fachwissen zur Imkerei. Die Fachberatung ist jedem bayerischen Regierungsbezirk vertreten und kann von allen Imkernden Bayerns zur Beantwortung von Fragen sowie individueller Problemlösungen rund um die Imkerei kontaktiert werden.
Kontaktinformationen zur für Sie zuständigen Beratungsstelle finden Sie hier.