Kompetenz und Erfahrung in Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit
Am 7. Februar 2023 findet im Tiergesundheitsdienst Bayern e.V., Senator-Gerauer-Straße 23, 85586 Poing/Grub wieder ein eintägiger Auffrischungskurs zur Verlängerung der Befähigung zum Qualifizierten Dienst (QD) für die Durchführung der fischgesundheitlichen Eigenkontrollen statt.
Der Schwerpunkt liegt in den neuen gesetzlichen Vorgaben, die seit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2016/429 (EU-Tiergesundheitsakt/Animal Health Law AHL) gelten.
Ort: Sitzungssaal im Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Geplante Dauer: ca. 9:30 – 16:30
Teilnahmegebühr: 250 € (inkl. Mwst)
Im Preis inbegriffen sind Schulungsunterlagen, Getränke und Kaffee sowie ein gemeinsames Mittagessen.
Programminhalte (kurzfristige Änderungen vorbehalten):
Dienstag, 07.02.2023
Themenblock |
Begrüßung |
Vorstellung des EU-Tiergesundheitsrechts (AHL) |
Seuchen-Kategorien A-E, gelistete Wassertierarten |
Kaffee-Pause |
Zulassung und Registrierung, Kategorien bei Salmonidenbetrieben, Biosicherheitskonzepte |
Amtliche Kontrollen, Veterinärbescheinigungen (Traces), innerstaatliches Verbringen |
Mittagspause |
Risikobasierte Tiergesundheitsüberwachung (Eigenkontrollen) |
Tierschutzrelevante Auffälligkeiten bei Tiergesundheitskontrollen |
Meldung von Seuchen, Berichterstattung, Bekämpfung von Seuchen (insb. Kategorie C) |
Aktuelles zu Salmoniden-Krankheiten, Kategorie C (VHS, IHN, ISA) |
Kaffeepause |
Aktuelles zu Karpfenkrankheiten, Kategorie E (KHV), Krebstierkrankheiten, Kategorie C (WSSV) |
Differentialdiagnostisch relevante Virus-Erreger (CEV, SAV, PRV, Perch Rhabdovirus, CyHV2) |
Abschlussdiskussion und Verabschiedung |
Mittwoch, 08.02.2023 (nur für Basisschulung)
Praktische Inhalte im Rahmen des Besuchs eines Aquakulturbetriebes
9.00 bis 12.00
Themenblock |
Hygienemaßnahmen in der Aquakultur, Reinigung und Desinfektion |
Durchführung klinischer Untersuchungen und Probenahmen |
Dokumentation der erhobenen tiergesundheitlichen Daten (Bestandsuntersuchungs-Protokoll) |
Schriftliche Erfolgskontrolle |
Abschlussbesprechung, Diskussion und Verabschiedung |
Nach § 7 Absatz 1 der nationalen Fischseuchenverordnung vom 24. Oktober 2006 haben Betreiber von genehmigungspflichtigen Aquakulturbetrieben betriebliche Eigenkontrollen nach den Vorgaben der Aquakulturrichtlinie 2006/88/EG (RL), Anhang III Teil B durch mit der Gesundheit von Wassertieren befasste „Qualifizierte Dienste“ durchführen zu lassen. Die Tierärzte und Spezialisten für Wassertiergesundheit müssen im Hinblick auf die Früherkennung, die Feststellung und Meldung von Krankheiten sowie der Erkennung unerklärlicher Mortalitäten geschult sein (RL Anhang V Teil I Nr. 1.2 und 1.3).
Die aufgelisteten Teilnehmer des „Auffrischungskurs Qualifizierter Dienst“ zur Durchführung betrieblicher Eigenkontrollen in Teichwirtschaften am 09.07.2019 erfüllen die Vorgaben des bayerischen Staatministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz für die Berechtigung, in Bayern betriebliche Eigenkontrollen nach § 7 der nationalen Fischseuchenverordnung vom 24.11.2008 durchzuführen. Die Gültigkeit beträgt 3 Jahre.