tiergesundheitsdienst bayern e.V.

Kompe­tenz und Erfah­rung in Tier­gesund­heit und Lebens­mittel­sicher­heit

Blauzungenkrankheit - Untersuchung von Blutproben aus Restriktionsgebieten

Datum: 22.07.2019   Autor: Dr. Ingrid lorenz
 

Untersuchungen von Blutproben auf das Virus der Blauzungenkrankheit aus Restriktionsgebieten werden am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie hier

 

Aborte und missgebildete Kälber – die Blauzungenkrankheit ist auch diesmal nicht harmlos

Datum: 22.07.2019   Autor: Dr. Ingrid lorenz
 

Seit Dezember letzten Jahres ist die Blauzungenkrankheit zurück in Deutschland. Ein Bericht zur aktuellen Situation in Bayern findet sich hier

 

Braucht man immer Trockensteller?

Datum: 01.04.2019   Autor: EGD & LGL Bayern
 

Antibiotikaresistenzen, die Tierärztliche Hausapothekenverordnung, Kosten sparen – Argumente,
die für das Selektive Trockenstellen sprechen, gibt es viele. Ausführliche Informationen finden Sie hier.

 

Blauzungenkrankheit breitet sich in Südwestdeutschland aus - jetzt auch Restriktionszonen in Bayern!

Datum: 22.01.2019   Autor: Dr. I. Lorenz
 

Bereits seit 2015 kursiert die Blauzungenkrankheit (Virustyp 8) in Frankreich. Wie zu erwarten war, hat es jetzt auch erste Fälle in Deutschland gegeben. Eine aktuelle Übersicht der in Bayern betroffenen Regierungsbezirke, Landkreise und Gemeinden, die fortlaufend aktualisiert werden wird, finden Sie hier. In Deutschland wurde die Impfung bereits seit zwei Jahren empfohlen. Da allerdings nur wenige Betriebe davon Gebrauch machten, haben die Firmen die Impfstoffproduktion gedrosselt, so dass es jetzt Lieferengpässe gibt. Hier finden sie eine aktuelle Stellungnahme der Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet)am Friedrich-Loeffler-Institut.

 

Bayerischer Rahmenplan zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Datum: 10.09.2018   Autor: SGD
 

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat aktuell die tierseuchenrechtlichen Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Bayern in Form eines umfassenden Rahmenplans herausgegeben. Darin finden sich die wesentlichen Vorgehensweisen zur Seuchenfrüherkennung, Reduktion der Schwarzwildpopulation, Biosicherheit in Schweinehaltungen bis hin zu Bekämpfungsmaßnahmen und Restriktionsgebieten nach Ausbruch bei Wild- und Hausschweinen.

 
 

Salmonellen in Futtermitteln - Informationen für betroffene Landwirte

Datum: 18.1.2018   Autor: TGD Bayern e.V.
 

Am 22. Dezember hat die US-amerikanische Firma Archer Daniels Midland Company (ADM Spyck GmbH) in einer Pressemeldung vor möglicherweise mit Salmonellen kontaminiertem Viehfutter aus ihrem Werk in Straubing gewarnt. Zwischen 13. November und 15. Dezember waren mehrere Proben positiv auf Salmonellen getestet worden. Laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) handelt es sich um Extraktionsschrot aus gentechnikfreien Sojabohnen, die in Bayern, Österreich, Ungarn und anderen Staaten des Donauraums angebaut worden sind.
Hier finden sich Informationen zu Reinigung und Desinfektion für betroffene Landwirte.

Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für landwirtschaftliche Lager- und Fütterungseinrichtungen, die mit möglicherweise Salmonellen-belastetem Futtermittel in Kontakt gekommen sind.

Lagereinrichtungen (Silos)

Silos sind vor einer Neubefüllung vollständig zu entleeren. Danach ist eine gründliche Trockenreinigung durchzuführen. Mit einem (Vakuum-) Staubsauger kann die Staubbildung möglichst gering gehalten werden.

Trevira Silos abklopfen und von unten aussaugen.

Die Verwendung von Druckluft- oder Nassreinigern (auch Hochdruckreinigern) sollte vermieden werden, da sich Salmonellen in feuchtem Milieu optimal vermehren bzw. durch Druckluft und feinste Sprühpartikel in Lager- und Fütterungseinrichtungen verteilt werden können. Aus diesem Grund sollten Silos auch nicht ausgeblasen werden.

Glatte Flächen können maximal feucht (nicht nass) gewischt werden. Feuchte Flächen vor der Desinfektion abtrocknen lassen.

Nach der Reinigung wird ein bakterizides Desinfektionsmittel unter Beachtung der Konzentration und Einwirkzeit des jeweiligen Präparates auf die gereinigten Flächen aufgetragen.

Desinfektionsmittel

Geeignete Präparate (s. nachfolgende Liste) zur Desinfektion von Futtermittellagern und Silos können aus der Desinfektionsmittelliste der DVG (Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft) für den Tierhaltungsbereich entnommen werden. Zudem gibt es die Möglichkeit der Desinfektion mit sogenannten Trockenaerosol-Raucherzeugern, z. B. für Trevira Silos.

Liste mit geeigneten Desinfektionsmitteln zur Desinfektion von Futtermittellagern und Silos

Flüssige Desinfektionsmitteln können z.B. mit einer Rückenspritze, Weisselspritze oder einem Vernebelungsgerät versprüht werden. Vor dem erneuten Befüllen muss das Silo abgetrocknet sein.

Bei der Wahl des Desinfektionsmittels ist auf das Wirkspektrum (gegen Salmonellen oder allgemeine Bakterizide – Spezielle Desinfektion), bei niedrigen Temperaturen auf einen geringen Kältefehler und auf die Unbedenklichkeit der Desinfektionsmittelreste und deren Abbauprodukte im Futtermittel zu achten.
Einen besonders geringen Kältefehler weisen Mittel auf Basis von Peressigsäure oder Wasserstoffperoxid auf. Auch organische Säuren und alkoholische Präparate zeigen einen geringen Kältefehler, sind also i.d.R. auch bei Temperaturen unter 10°C einsetzbar. Auf eine bei niedrigen Temperaturen erforderliche Erhöhung der Wirkstoffkonzentration in der Gebrauchslösung ist zu achten.

Peressigsäure, Wasserstoffperoxid bzw. deren Abbauprodukte sind bei korrekter Anwendung im Futtermittel als unbedenklich einzustufen. Dies gilt auch für einige andere Desinfektionsmittel. Zur Sicherheit sollte man sich in jedem Fall vor der Anwendung eines Präparates vom Hersteller bestätigen lassen, dass diese Desinfektionsmittel für die Verwendung im Futtermittelbereich geeignet ist (registriert als Biozid der Produktart 4).

Auf die notwendige Beachtung der Korrosionseigenschaften des Präparates, mögliche Hitzeentwicklung (mit Brandgefahr) und andere Gefahren, sowie den persönlichen Schutz der Anwender ist zu achten. Diesbezüglich wird auf die Sicherheitsdatenblätter und die Produktinformationen zu den jeweiligen Desinfektionsmitteln verwiesen. Für eine sichere und erfolgreiche Anwendung von Desinfektionsmitteln sind die Vorgaben der Hersteller zu beachten.

Fütterungseinrichtungen (inkl. Rohrleitungen)

Trockenes Futter

Die Verwendung von angesäuerten Futterspülchargen ist zu empfehlen. Insbesondere an schwer zugänglichen Stellen von Rohrleitungen können betroffene Futtermittelreste über längere Zeit anhaften, sodass eine Überspülung mit saurem Futter zusätzliche Sicherheit bietet. Spülchargen sollten verworfen werden.

Flüssigfütterung

Bei Flüssigfütterungen sind die Anlagen mit Wasser zu spülen und mit Säuren oder speziellen Desinfektionsmitteln zu desinfizieren. Zur Absicherung ob die Mittel die Anlage nicht beschädigen, sollte eine Absprache mit dem Anlagenhersteller erfolgen.
Bei Ring-Rohrleitungen sind diese Maßnahmen auch während die Abteile mit Tieren belegt sind möglich. Bei Anlagen mit Stich-Rohrleitungen können die Maßnahmen erst nach Ausstallung der Masttiere durchgeführt werden, da das Futter nur in das Abteil zu den Trögen hineingepumpt werden kann. Das Spülwasser darf nicht in den Futterkreislauf gelangen.

Dokumentation durch den Landwirt

Die Dokumentation dient dem Landwirt als Beleg einer ordnungsgemäß durchgeführten Reinigung und Desinfektion. Sie muss Angaben enthalten über:
- Lager- und Fütterungseinrichtungen, die sind gereinigt und desinfiziert wurden (z.B. Silo, Rohrleitung).
- Desinfektionsmittel, die verwendet wurden (Lieferschein, Rechnung, Datenblatt aufbewahren).
- Konzentration und Einwirkungszeit des angewendeten Desinfektionsmittels beim Behandeln von Oberflächen.
- Beim Spülen von z. B. Rohrleitungen die Futtermenge (kg), Konzentration ggf. angewendeter Säure (%) und Einwirkzeit (min).


Informationen sind erhältlich bei
LfL, Institut für Tierernährung, Tel. 089/99141-401
Tiergesundheitsdienst Bayern e.V., Tel. 089/9091-0
Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 56 (Futtermittelüberwachung), Tel. 089/2176-2783


Diese Informationen wurde von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe unter Leitung des Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (STMUV) zusammengestellt, unter Mitarbeit von:
 

 

Die Schweinepest rückt näher

Datum: 28.08.2017   Autor: Dr. A. Rostalski
 

Die Afrikanische Schweinepest ist jetzt erstmals in Tschechien aufgetreten. Wie erst ist die Lage und was lässt sich tun? Dr. Rostalski vom Schweinegesundheitsdienst gibt Antwort im Interview der Südplus im top agrar Spezial für Bayern und Baden-Württemberg (Heft 5, Sept 2017)

 

Afrikanische Schweinepest (ASP) erstmals in Tschechien nachgewiesen!

Datum: 10.07.2017   Autor: Dr. A. Rostalski
 

In der letzten Juni-Woche wurde bekannt, dass in der Region um Zlίn, ca. 300 km südöstlich von Prag, mehrere Fälle von ASP bei Wildschweinen aufgetreten sind. Mittlerweile wurden die Fallzahlen laut WAHIS Interface-Plattform der OIE auf 10 hochgesetzt. Das Virus wurde bei bereits verendeten Tieren nachgewiesen. Damit ist der Erreger maximal 300 km Luftlinie von der deutschen sowie nur noch 80 km von der österreichischen Grenze entfernt. Im sogenannten „Weinviertel“ nördlich von Wien wurde vom Gesundheitsministerium daher ein „gefährdetes Gebiet“ eingerichtet, bei dem vor allem Freilandhaltungen Einschränkungen unterworfen sind.

Unklar ist bislang die Ansteckungsquelle der Tiere. Der geographisch nächstgelegene dokumentierte Ausbruch liegt ca. 400 km entfernt in der Ukraine. Nach Angaben des FLI betrug die durchschnittliche Wandergeschwindigkeit des Virus in der EU bis dato nur etwa 1 km pro Monat. Größere Distanzen werden nur dann in kurzer Zeit überwunden, wenn kontaminiertes Material von motorisierten Personen transportiert wird.

Mit den ersten Meldungen von Ausbrüchen der ASP bei Wildschweinen im Spätwinter und Frühjahr 2014 entlang der weißrussischen Grenze Polens und Litauens setzte die berechtigte Besorgnis ein, dass sich die ASP über Wildschweine und dem internationalen Transitverkehr wie ein Lauffeuer innerhalb der EU verbreiten könnte. Es ist eher Glück, dass dies bislang ausgeblieben ist. Seither hat es sehr viele Ausbrüche im Baltikum gegeben (bis Ende Februar 2016 weit über 2000), und dabei war nicht nur die Wildschweinepopulation involviert, sondern auch zahlreiche Hausschweinehaltungen. In Litauen war u.a. auch eine Großanlage mit 20000 Tieren betroffen. Konnten die Ausbrüche bei Hausschweinen unter Anwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen bislang problemlos getilgt werden, so gestaltet sich die Seuchenbekämpfung bei Wildschweinen als ausgesprochen schwierig.
Zwischenzeitlich hatte sich das Seuchengeschehen aber auch in Polen erkennbar von der östlichen Landesgrenze in die Landesmitte verlagert. Bis Anfang September 2016 wurden hier 17 neue Fälle bei Hausschweinehaltungen registriert, die wohl allesamt auf illegalen Handel mit Absetzferkeln zurückzuführen sind. Zusätzlich erschwert wird die Situation durch die in Osteuropa zur Selbstversorgung üblichen zahllosen Hinterhof-Haltungen von Hausschweinen und der durch politische Unruhen bedingten Untätigkeit der Nachbarländer Weißrussland und der Ukraine. In Polen werden den Kleinstbetrieben mittlerweile Abschlachtprämien bezahlt, um die Infektionsketten nachhaltiger zu unterbinden. Ansonsten werden in den betroffenen Gebieten die einschlägigen Vorgaben des Gemeinschaftsrechts zur Bekämpfung der ASP bei Haus- und Wildschweinen umgesetzt und die Restriktionsgebiete der aktuellen epidemiologischen Lage angepasst. Die Verbesserung der Biosicherheit in Schweinebeständen ist das erklärte Ziel aller betroffenen Länder.


Der Erreger
Die Symptome einer Infektion mit ASP sind von denen der Klassischen bzw. Europäischen Schweinepest (KSP bzw. ESP) nicht zu unterscheiden, obwohl es ganz verschiedene Viren sind. Daher ist der für akute KSP-Ausbrüche in Europa vorgesehene Impfstoff gegen die ASP auch völlig unwirksam. Aufgrund der komplexen Struktureigenschaften des ASP-Virus ist es bislang nicht gelungen, eine wirksame Vakzine gegen diesen Erreger herzustellen.
Das Virus ist durch eine besonders hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen gekennzeichnet. Weder Sonnenlicht noch Fäulnisprozesse führen zu einer sicheren Inaktivierung, daher können Überreste von Fallwild auch noch nach Monaten infektionsfähiges Erregermaterial enthalten. Gleiches gilt für Blut, Fleisch und Rohwurst wie Salami. In Gefrierfleisch können vermehrungsfähige Viren sogar über Jahre persistieren. Erst das Erhitzen von Fleischprodukten auf Kerntemperaturen von bis zu 70°C tötet das Virus sicher ab. Bei der Desinfektion ist zu beachten, dass der Erreger im pH-Bereich von 3,0-13,4 stabil ist, sodass auf Säuren ohne Eiweißfehler zurückgegriffen werden muss (z.B. Ameisen- oder Peressigsäure).
Das ASP-Virus befällt nur Schweine, andere Haustiere und der Mensch sind nicht gefährdet. Als natürliches Reservoir gelten afrikanische Warzenschweine, die i.d.R. keinerlei Krankheitssymptomatik zeigen. Als Besonderheit ist die Übertragung des Erregers durch bestimmte Zeckenarten der Gattung Ornithodorus als Zwischenwirte zu erwähnen. Diese Verbreitungsart ist für einige Regionen Afrikas und die iberische Halbinsel belegt. Das ASP-Virus wird beim Akt des Blutsaugens aufgenommen und abgegeben. Da Zecken Hungerkünstler sind, kann lebendes Virus noch nach 5 Jahren Persistenz in der Zecke weitergegeben werden.


Die Erkrankung
Ansteckungsgefährdet sind Schweine aller Altersgruppen. Die Infektion erfolgt meist oral über direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder infektiösem Material. Ist der Erreger während der Virämie im Blut eines erkrankten Tieres, kann die Übertragung auch durch die blutsaugenden Zecken, aber z.B. auch durch Kanülen während einer Injektion auf ein gesundes Schwein erfolgen.
Infizierte Tiere zeigen nach ein paar Tagen sehr hohes Fieber (bis 42°C), Mattigkeit und Fressunlust, tragende Sauen können abortieren. Die äußere Haut und die Schleimhäute sowie die inneren Organe können Blutunterlaufen sein. Der Tod tritt meist binnen 14 Tagen ein, es kann aber auch zum perakuten Versterben kommen. Die Tiere bilden keinen Schutz gegen den Erreger über neutralisierende Antikörper aus.
Beobachtungen infizierter Hausschweinebestände in Lettland deuten auf eine relativ geringe Kontagiosität der ASP im Vergleich zu anderen Tierseuchen hin. Aufgrund der Möglichkeit der Aerosolübertragungen bei KSP und MKS durchseuchen zusammen gehaltene Tiere in einem Stall normalerweise sehr schnell. In Lettland kam es aber unter 28 ASP-Primärausbrüchen nur zu 4 Sekundärausbrüchen, d.h. der Übertragung des Virus aus einem erkrankten Betrieb durch Tierverkehr auf einen gesunden. Offenbar wird ASP erst dann hochansteckend, wenn Blut als Matrix vorhanden ist. In einem infizierten Bestand können Tiere sehr lange klinisch gesund bleiben, wenn sie keinen direkten Kontakt zum Blut erkrankter oder verendeter Tiere hatten. Auch wenn die Erkrankungsrate (Mortalität) somit relativ niedrig anzusetzen ist, ist die Sterblichkeit (Letalität) bei ASP sehr hoch, da praktisch jedes Tier an den Folgen der Infektion stirbt.


Folgen für die Bekämpfung
Die üblichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen, bestehend aus Standstill, Keulung seuchen- und ansteckungsverdächtiger Betriebe sowie Restriktionszonen, haben ihre Effizienz bewiesen, was die ASP-Bekämpfung bei Hausschweinen angeht.
Das eigentliche Problem stellen die als Erregerreservoir dienenden Wildschweine dar. In Polen wurde eine deutliche Korrelation zwischen dem regionalen Auftreten der Seuche und der lokalen Wildschweinedichte festgestellt. Dort, wo viele Wildschweine sind, ist natürlich das Infektionsrisiko untereinander sehr hoch einzuschätzen. Da die Kadaver sehr lange infektiös bleiben, haben die Aasfresser vermutlich auch genügend Zeit, um sich anzustecken. In Polen und im Baltikum hat sich zudem eine Kumulation von Ausbrüchen bei Hausschweinen gezeigt, wenn parallel in der Umgebung bereits infizierte Wildschweine gefunden worden waren.
Das Seuchengeschehen im Nordosten Europas unterstreicht die Wichtigkeit einer guten Biosicherheit für Hausschweinehaltungen. Der Schutz der gesamten Anlage inklusive der Futterlager vor dem Betreten durch Wildschweine sollte das primäre Ziel sein, genau wie eine strikte Trennung der Schwarz-Weiß-Bereiche durch Schuh- und Kleidungswechsel. Jagende Landwirte oder Waldbesitzer sollten immer an die Möglichkeit denken, dass sie draußen auch unbewusst Kontakt zu infektiösem Schweiß oder Fallwild haben könnten. Somit sollten alle Jagd- oder Arbeitsutensilien vom Schweinebestand ferngehalten und Aufbrüche, entgegen sonstiger Gewohnheiten, unschädlich entsorgt werden.
Seit den ersten Ausbrüchen 2014 informieren BMEL und FLI regelmäßig entlang der östlichen Landesgrenze mittels mehrsprachiger Plakate alle Reisenden über die Risiken der Einschleppung von ASP. Zudem gab es Schulungen für Vieh- und Fleischtransporteure zur Reinigung und Desinfektion der Fahrzeuge sowie Appelle an die Saisonarbeiter, Speisereste ordnungsgemäß zu entsorgen. Diese Maßnahmen müssen dringend weiter geführt werden, denn am Beispiel der Seuchenentwicklung in Polen ist erkennbar, wie schnell der Erreger aus dem Überwachungsgebiet hinausschlüpfen kann.
Das BMEL strebt außerdem den Aufbau eines Monitorings zur Früherkennung der ASP bei Wildschweinen an (Schweinepest-Monitoring-Verordnung), in dessen Rahmen verendete Wildschweine oder klinisch bzw. pathologisch-anatomisch auffällige Tiere auf ASP und KSP beprobt werden sollen.

Dr. Anja Rostalski
Fachabteilung Schweinegesundheitsdienst
TGD Bayern e.V.



Mehr Informationen finden Sie auch in unserem Flyer

 

Wiederauftreten von Schmallenberg-Virus bedingten Missbildungen bei Kälbern in Bayern 2016

Datum: 16.12.2016   Autor: Dr. I. Lorenz
 

Schmallenberg-Virus (SBV) trat 2011 erstmals im deutsch-niederländischen Grenzgebiet auf und verbreitete sich rasch über weite Bereiche von Zentral- und Westeuropa. Im Gegensatz zum restlichen Bundesgebiet war Bayern von dieser ersten Infektionswelle in Sommer und Herbst 2011 kaum betroffen. Allerdings mehrten sich hier die Virusnachweise in Sommer und Herbst 2012, während zu dem Zeitpunkt das Geschehen, vermutlich aufgrund weitgehender Durchseuchung der Wiederkäuerbestände, in anderen Teilen Deutschlands bereits abgeflaut war.
Article in English

 

Blauzungenkrankheit BTV 4 in Venetien nähert sich Bayern

Datum: 22.11.2016   Autor: Dr. U. Domes, Dr. A. Randt
 

Das Blauzungenvirus vom Serotyp 4 hat sich in den vergangenen Jahren über die Balkanländer bis nach Österreich ausgebreitet. Entgegen der Erwartungen der Experten wurden 2016 keine Neuausbrüche in der Region Österreich mehr gemeldet. In den letzten Wochen sind aktuell in der Region Venetien in Norditalien völlig neue Fälle von BTV 4 Infektionen aufgetreten. Eine Ausbreitung des Virus nach Norden stellt ein erhöhtes Risiko für das Bundesland Tirol in Österreich und die angrenzenden Gebiete in Bayern und Baden – Württemberg dar.

 

Klassische Geflügelpest: Information für Bayerische Geflügelhalter

Datum: 16.11.2016   Autor: Dr. H. Salisch
 

Am 12.11.2016 wurde in einem Geflügelzuchtbetrieb in Schleswig Holstein mit 30.000 Hennenplätzen eine Infektion mit H5N8-Virus festgestellt (Grumby). Die Tiere wurden am 13.-14.11.2016 getötet, um eine Ausbreitung der Tierseuche mit hochpathogenem aviärem Influenzavirus (HPAIV) zu verhindern. Zuvor wurde das Virus ab Ende Oktober bei Zugvögeln in der Küstenregion und später in mehreren Kleinbeständen und bei Wassergeflügel am Bodensee gefunden. Das Geflügel dieser Kleinbestände wurde ebenfalls tierschutzgerecht getötet. Zahlreiche Kreise in den Norddeutschen Bundesländern und in der Bodensee-Region haben umgehend zur Vermeidung einer Übertragung des Virus auf Wirtschaftsgeflügel Aufstallungsgebote (Stallpflicht) erlassen. Es gibt inzwischen Virusfunde bei tot am Starnberger See und Chiemsee gefundenem Wassergeflügel. Mit zahlreichen weiteren Nachweisen bei gefundenen Wildvögeln mit den entsprechenden regionalen Konsequenzen für Nutzgeflügel in Sperrbereichen und Beobachtungszonen ist bis zum Ende der kalten Monate zu rechnen.

Eine Gefahr für Verbraucher durch Geflügelfleisch oder Eier ist nicht gegeben, und über eine Übertragung dieses Subtyps auf Menschen ist aktuell nichts bekannt (Bundesinstitut für Risikobewertung, BfR).

Gefährdet sind vor allem Hühner und Puten. Ziel muss es daher sein wie in den letzten Jahren auch die Verschleppung des Erregers in Wirtschaftsgeflügelbestände zu verhindern. Tagesaktuelle Informationen zum Seuchengeschehen sind auf den Internetseiten des Nationalen Referenzzentrum auf der Insel Riems, des bayerischen Umweltministeriums und der Geflügelverbände zu finden. Hier wird auch auf häufig gestellte Fragen zu dem Thema Geflügelpest eingegangen.

https://fli.de/­de/­aktuelles/­tierseuchengeschehen

http://www.bfr.bund.de/­de/­start.html

http://www.stmuv.bayern.de/­themen/­tiergesundheit_tierschutz

 

Lumpy Skin Disease (LSD) – Die nächste Gefahr für Bayerns Rinder?

Datum: 05.08.2016   Autor: Dr. I. Lorenz
 

Die Lumpy Skin Disease ist eine Viruserkrankung der Rinder, die traditionell im Süden Afrikas vorkommt. Die Krankheit hat sich in den letzten fünf Jahren sehr effizient durch den Mittleren Osten bis nach Südosteuropa und Russland ausgebreitet. Kontrollmaßnahmen in den betroffenen Ländern sind bislang unterschiedlich erfolgreich.

 

Das Wie, Wo, Was der Blauzungenimpfung

Datum: 27.06.2016   Autor: Dr. U. Domes
 

Im Jahr 2006 trat erstmals in Mitteleuropa die Blauzungenkrankheit bei Rindern und kleinen Wiederkäuern auf. In Deutschland konnte die Seuche auf Grund der schnellen Einführung der verpflichtenden Impfung in den Jahren 2007 und 2008 gestoppt werden. Seit dem November 2009 wurde kein Virus mehr nachgewiesen, deshalb gilt Deutschland ab dem 15.02.2012 als frei von BTV. Eine vorbeugende Impfung war somit untersagt.

 

Erneutes Auftreten von Blauzunge in Frankreich und Südosteuropa - eine Bedrohung für Bayerns Tiere?

Datum: 02.01.2016   Autor: Dr. U. Domes
 

Die Blauzungenkrankheit, welche in den Jahren 2006 bis 2009 in Deutschland grassierte (hier Serotyp BTV 8), war für viele Tierhalter eine schlimme Erfahrung und alle waren erleichtert, als Deutschland sich im Jahr 2012 wieder frei von Blauzungenkrankheit erklärte. Doch seit April 2014 tritt ein neuer Serotyp (BTV 4) der Blauzungenkrankheit bei Schafen, Ziegen und Rindern in Griechenland auf. Dieser breitet sich schnell nach Nordwesten aus und hat inzwischen Kroatien und Ungarn erreicht. Seit dem 11. September 2015 ist auch der Serotyp BTV 8 wieder in Frankreich aufgetreten (Abb. 1, 2).

 

PED in Bayern angekommen!

Datum: 2015   Autor: Dr. Ch. Melzig
 

Was ist PED?

  • „Epizootische Virusdiarrhoe des Schweines“: eine hochansteckende virusbedingte Durchfallerkrankung beim Schwein.
  • Zeit von der Ansteckung bis zum Auftreten erster Symptome nur 36 Stunden, volles Krankheitsbild nach ca. 4-5 Tagen.
  • Krankheitssymptome in Asien und Amerika: hochakutes Krankheitsgeschehen bei allen Alters- und Nutzungsgruppen; zunächst Erbrechen bei ca. 50% der Tiere, gefolgt von massivem, wässrigem Durchfall. Hohe Verluste (bis 100%) bei Saugferkeln. Die Sterblichkeit sinkt mit zunehmendem Alter, aber ökonomische Verluste durch Fruchtbarkeitsstörungen sowie verminderte Zunahmen und Kümmern überlebender Aufzucht-und Mastschweine.
  • Stabilisierung der Klinik nach etwa 6 Wochen.
  • Problem: keine anhaltende Bestandsimmunität, erneutes Auftreten im Bestand nach 2-4 Monaten ist möglich!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt
 

Schutzmaßnahmen gegen die Klassische Geflügelpest (“Vogelgrippe”)

Datum: (tt.mm.jjjj)    Autor: Dr. Holger Salisch
 

Seit Anfang November 2014 ist es in Deutschland und Holland zu Ausbrüchen der Infuenza A mit der als besonders gefährlich eingestuften asiatischen Variante H5N8 bei Puten, Legehennen und Mastelterntieren gekommen. Zudem wurde dieser Virustyp in einer auf Rügen geschossenen wildlebenden Krickente gefunden. Krickenten leben in Sibirien und ziehen nach Europa und Asien. In England wurde im November H5N1 und H7N9 bei Zuchtenten nachgewiesen. Wie in den vergangenen Risikojahren 1999, 2003 und 2006 ist mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen, zumal wir erst am Beginn der kalten Jahreszeit stehen. Die Infektion wandert durch Zugvögel und mangelnde Vorsicht beim Tier- und Lebensmittelhandel. Infektionen können auch durch Kontakt mit gebrauchter kontaminierter Einstreu, anderen kontaminierten Materialien und durch Menschen oder tierische Überträger ausgelöst werden.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt

Schutz-Vogelgrippe24112014.pdf (471 KB)


 

Afrikanische Schweinepest erstmals im Norden Europas festgestellt

Datum: 24.02.2014   Autor: A. Rostalski, Randt A.
 

EU-Außengrenzen sind für Wildschweine offenbar kein Hindernis. Anfang Februar 2014 wurde die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen (ASP) in Litauen amtlich festgestellt, seit dem 18.Februar gibt es den ersten bestätigten Fall in Polen, grenznah zu Weißrussland.



Anzeichen

Infizierte Schweine zeigen ein gestörtes Allgemeinbefinden mit hohem Fieber, Teilnahmslosigkeit. Schläfrigkeit, Appetitlosigkeit sowie bläuliche Verfärbungen an Gliedmaßen und Ohrspitzen. Vereinzelt werden auch wässriger oder blutiger Durchfall und Atemwegssymptome beobachtet. Die Sterblichkeitsrate liegt bei 100%. Im Gegensatz zur Klassischen Schweinepest tritt die ASP schon wenige Tage nach der Einschleppung in Erscheinung und breitet sich rasch im gesamten Bestand aus.

Übertragung

Die Ansteckung erfolgt vor allem über direkten und indirekten Kontakt mit infizierten Schweinen, wobei insbesondere Blut oder bluthaltige Ausscheidungen eine wichtige Rolle spielen (Tierkadaver, Schlachtabfälle!). Das Virus der ASP befällt nur Schweine und ist für den Menschen ungefährlich. Ein besonderes Risiko für die Verschleppung innerhalb der EU sind aus Osteuropa kommende Ferntransporter und Kontrolllücken im Handel mit Lebensmitteln oder bei der Entsorgung von Speiseabfällen an Häfen, Flughäfen und Umschlagplätzen.

Seuchenprävention

Schweinehaltern wird dringend geraten, besonders sorgfältig auf betriebliche Biosicherheit zu achten (Schwarz-Weiß-Konzept) und den Hofbereich inklusive der Futterlager wildschweinesicher zu machen. Bei fieberhaften Bestandserkrankungen und gehäuften Todesfällen ist sofort der Hoftierarzt hinzuzuziehen, der im Verdachtsfall das zuständige Veterinäramt einschalten wird. Das Auffinden verendeter Wildschweine ist sofort dem Kreisveterinäramt zu melden, bevor irgendeine Aktion erfolgt.

Ein einziger Seuchenfall in einem Nutzschweinebestand in Deutschland oder einem anderen EU-Land hätte katastrophale Folgen für Schweinehalter und die gesamte Kette der Schweinefleischerzeugung.

Der TGD Bayern e.V. bietet hier einen Leitfaden zur Seuchenprävention.

flyer_schweinepest_2012.pdf (403 KB)

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