tiergesundheitsdienst bayern e.V.

Kompe­tenz und Erfah­rung in Tier­gesund­heit und Lebens­mittel­sicher­heit

Aktuelle Tierkrankheiten

ASP: Hygieneplan zum Download

Im Falle eines ASP-Ausbruchs ist das Verbringen von Schweinen in den Restriktionszonen nur noch möglich, wenn der Betrieb verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen nachweisen kann.

Dazu ist die Teilnahme an den ASP-Statusuntersuchungen verbindlich, in die aktuell auch schrittweise unter Meldung der Tierverluste sowie ständiger Überwachung und/oder vierteljährlicher Betriebsinspektionen eingestiegen werden kann. Im Seuchenfall kann so theoretisch binnen 15 Tagen von den Behörden der ASP-Status anerkannt werden.

Geregelt wird das Status-Verfahren über das neue europäische Tiergesundheitsgesetz AHL („Animal Health Law“), in dessen Durchführungsverordnung zur ASP (DVO (EU) 2021/605, Anlage 2) dieser Nachweis verstärkter Biosicherheitsmaßnahmen vom Schweinehalter durch die Veterinärbehörden eingefordert wird. Der Nachweis in Form eines Hygieneplans kann von jedem Betrieb in Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt individuell erstellt und genehmigt werden.

Der bequemere Weg besteht jedoch in der Nutzung der Vorlage, die vom TGD in Absprache mit BBV, LKV und der Ringgemeinschaft gemeinsam mit dem Tierseuchenreferat des StMUV für Bayern ausgearbeitet wurde. Der Hygieneplan ist recht umfangreich, enthält aber alle wesentlichen Aspekte zur Biosicherheit und ist in seiner Form als Checkliste unmissverständlich und daher leicht auszufüllen. Er gilt seitens des BStMUV automatisch als genehmigt, wenn alle Kriterien erfüllt werden.

Der Plan wird einmalig ausgefüllt und zu den Bestandsunterlagen abgelegt; er muss bei Kontrollen vorliegen. Hilfe und Unterstützung bei der Erstellung und Umsetzung können Betriebe von den Ringberatern des LKV und den SGD-Tierärzten und sicher auch von ihren betreuenden Hoftierärzten erhalten.

Hygieneplan zum Download