Kompetenz und Erfahrung in Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit
Viele Analysen des Bienengesundheitsdienstes werden durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus mit Mitteln des Freistaates Bayern gefördert. Vorbehaltlich vorhandener Mittel im Jahresbudget können einige Analysen vollständig aus Fördermitteln finanziert werden, bei anderen Analysen wird ein geringer Teil der entstehenden Kosten an den Auftraggeber verrechnet (s.u.). Förderberechtigt sind grundsätzlich ausschließlich Imkerinnen und Imker mit Wohnsitz in Bayern.
Das Jahresbudget des BGD wird gegen Ende des jeweiligen Vorjahres festgelegt. Sind alle Fördermittel des laufenden Jahres aufgebraucht, so sind auch keine geförderten Analysen mehr möglich. Wenn absehbar wird, dass das verfügbare Förderbudget nicht bis zum Jahresende reichen könnte, so wird der BGD über die Imkerverbände und auf der Homepage des TGD Bayern e.V. darüber informieren.
Bitte beachten Sie:
Da die Fördermittel durch den BGD verwaltet werden, können ausschließlich über den BGD veranlasste Analysen bezuschusst werden. Senden Sie Ihre Proben deshalb bitte immer zum BGD ein, wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten. An anderen Instituten oder bei Unternehmen in Auftrag gegebene Untersuchungen können nicht nachträglich gefördert werden.
Bitte halten Sie sich bei allen Einsendungen genau an die im jeweiligen Merkblatt beschriebenen Anweisungen und geben Sie alle geforderten Informationen auf dem Untersuchungsantrag an.
Im Folgenden sind die beim BGD möglichen Analysen inkl. der entsprechenden Möglichkeiten der Förderung gelistet. Bei Unklarheiten zu Probenkontingenten, Förderbudget oder den Förderbedingungen sowie bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte noch vor der Probeneinsendung Kontakt zum dem BGD auf.
Viele Bienenkrankheiten können durch erfahrene Imkernde anhand ihrer Symptome direkt am Bienenstand diagnostiziert werden. Fehlt die imkerliche Erfahrung, so können Bienensachverständige (BSV) oder die staatlichen Fachberater für Bienenzucht hinzugezogen werden. Trotz aller Fachkompetenz ist jedoch oft eine labordiagnostische Untersuchung unerlässlich, um die Ursache der beobachteten Symptome zu erklären oder kritische Infektionen ausschließen zu können. Über die Aufklärung akuter Erkrankungen hinaus werden allen Imker*innen die prophylaktischen Untersuchungen in Futterkranzproben zur Früherkennung eines Eintrages von Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut (Paenibacillus larvae) dringend empfohlen. Die Unterstützung der bayerischen Imkerschaft bei der Gesunderhaltung ihrer Bienenvölker ist Kernaufgabe des BGD. In den spezialisierten Laboreinheiten des TGD Bayern e.V. können alle relevanten Untersuchungen zu Erkrankungen der Honigbiene durchgeführt werden. Alle diagnostischen Leistungen werden für Imker*innen mit Wohnsitz in Bayern grundsätzlich vollständig aus Fördermitteln finanziert.
Auch Rückstandsbelastungen o.ä. können zu einer Beeinträchtigung der Bienengesundheit führen. Ist die Relevanz für die Bienengesundheit begründbar (z.B. Brutschäden wegen Verdachts auf Wachsverfälschung), so werden auch alle rückstandsanalytischen Untersuchungen im notwendigen Umfang ohne Verrechnung eines Eigenanteils durchgeführt. In entsprechend begründeten Fällen gilt dies auch für die gesamte Wachs-/Honig- und Pollenanalytik.
Wenn Sie Proben zur Klärung möglicher Ursachen von Volksverlusten oder Krankheitssymptomen einsenden wollen, so nehmen Sie bitte vor der Probeneinsendung Kontakt mit dem BGD auf. Weitere Informationen zu Probennahme und Versand entnehmen Sie bitte unseren Merkblättern.
Achtung:
Untersuchungen zu Bienenvergiftungen können beim BGD nicht durchgeführt werden! Die hierfür zuständige Stelle ist die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBienV) des Instituts für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut in Braunschweig (s. Gesetzlich geregelte Spezialfälle: Bienenvergiftung).
Bienenwachs ist sehr häufig durch Rückstände aus Varroa-Bekämpfungsmitteln, in Einzelfällen durch Pflanzenschutzmittel oder weitere Biozide kontaminiert. Des Weiteren tauchen immer wieder "Bienenwachse" auf, die durch Beimischungen von Fremdwachsen (Paraffine, Stearin etc.) oder weitere Komponenten gestreckt sind. Rückstande im Wachs können Wirkstoffübergänge in den Honig verursachen, die im Extremfall einen Verlust der Verkehrsfähigkeit des Honigs nach sich ziehen. Verfälschungen in Mittelwandwachs führen zu instabilen, z.T. kollabierenden Waben (v.a. Paraffin-Beimischung) oder Brutausfällen (v.a. Stearin-Beimischung). Der BGD führt Analysen in Bienenwachs hinsichtlich Belastungen durch Rückstände oder Verfälschungen durch. Die Analysen werden vollständig aus Fördermitteln finanziert (vorbehaltlich ausreichend verfügbarer Mittel im Jahresbudget). Zu beachten ist jedoch, dass pro Person nur eine Untersuchung gefördert wird.
Bayerische Imkerinnen und Imker haben somit die Wahl ihre Wachsprobe ohne Eigenanteil entweder hinsichtlich Rückständen aus Bienenarznei- und Pflanzenschutzmitteln oder hinsichtlich Verfälschungen analysieren zu lassen.
Informationen zu Probennahme und Versand entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Einsendung von Wachsproben zur Analytik in der Rubrik Merkblätter.
Werden von Bienen beflogene Flächen mit Wirkstoffen behandelt, so sind die eingesetzten Verbindungen häufig in den später geernteten Bienenprodukten nachweisbar. Zusätzlich existieren diverse weitere Quellen von Rückständen oder unerwünschten Verbindungen in Honig und Pollen. Im ungünstigsten Fall können die Kontaminationen zum Verlust der Verkehrsfähigkeit der Bienenprodukte führen. Beim BGD können Rückstandsanalysen in Honig oder Pollen sowie Qualitäts- und Sortenuntersuchungen in Honig in Auftrag gegeben werden.
Die Honig- und Pollenanalysen beim TGD Bayern e.V. sind für bayerische Imkerinnen und Imker durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus bezuschusst. In Pollen wird der Zuschuss unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker für bis zu fünf Analysen pro Jahr gewährt. Die Anzahl der jährlich bezuschussten Analysen in Honig richtet sich nach der Anzahl der gehaltenen Bienenvölker im jeweiligen Betrieb. Der Nachweis der Völkerzahl erfolgt durch Übermittlung des Bescheides der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (Berufsgenossenschaft) mit der Probeneinsendung.
Den Auftraggebenden steht es frei, alle fünf Analysen in einer einzigen Probe durchführen zu lassen, oder aber die Analysen auf mehrere Proben zu verteilen.
Für die Förderung sind keine Meldescheine, Einsendefristen oder ein Vorstrecken von Analysekosten notwendig. Sobald eine Honig- oder Pollenprobe beim BGD eingeht, wird die angeforderte Untersuchung veranlasst. Nach Übermittlung der Ergebnisse der Analysen wird eine Rechnung über den von den Imkernden selbst zu tragenden Restbetrag erstellt. Der durch Fördermittel abgedeckte Anteil an den Analysekosten ist hier bereits abgezogen (vorbehaltlich ausreichend verfügbarer Fördermittel im Jahresbudget).
Die Liste der geförderten Analysen, die Höhe des fälligen Eigenanteils sowie Informationen zu Probennahme und Versand entnehmen Sie bitte unserem Merkblatt zur Rückstandsanalytik und Qualitäts-/Sortenbestimmung von Honig in der Rubrik Merkblätter.
Neben den allen Imkernden Bayerns gefördert zur Verfügung stehenden Routineanalysen führt der BGD mitunter auch Untersuchungen innerhalb speziell aufgelegter Projekte durch. Hierunter fallen z.B. Monitorings zu Bienenkrankheiten oder dem Auftreten bestimmter Rückstände in Bienenprodukten sowie die Klärung neuer Fragestellungen. Unabhängig von Probenmaterial oder Untersuchungsmethode werden die Analysekosten hierbei i.d.R. vollständig durch Fördermittel gedeckt.
Entsprechende Projekte werden vorab im Bereich Informationen angekündigt. Bayerische Imkerinnen und Imker können sich nach der Ankündigung der Projekte um die Teilnahme bewerben. Die Projektteilnehmerinnen und -teilnehmer werden anschließend durch den BGD ausgewählt. Den Entscheidungen liegen hierbei primär die Erfüllung vorab definierter Voraussetzungen durch die Teilnahmeinteressierten und der Zeitpunkt der Bewerbung zugrunde. Ist die Maximalzahl an Teilnehmenden erreicht, können auch keine weiteren Imkernde mehr für das Projekt berücksichtigt werden.