tiergesundheitsdienst bayern e.V.

Kompe­tenz und Erfah­rung in Tier­gesund­heit und Lebens­mittel­sicher­heit

Gesetzlich geregelte Spezialfälle: Bienenvergiftung

Besonderheiten bei Bienenvergiftungen (Bienenschutzverordnung)

Bienenvergiftungen können beim BGD nicht untersucht werden. Besteht der Verdacht auf eine Bienenvergiftung durch Pflanzenschutzmittel oder Frevel, muss der Untersuchungsauftrag direkt an die Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV) des Instituts für Bienenschutz am Julius Kühn-Institut in Braunschweig gerichtet werden. Im Verdachtsfall sollten die Untersuchungen am Bienenstand sowie die Probenziehung unter Zeugen erfolgen.

Zur Analyse von Bienenvergiftungen müssen mindestens 1000 Bienen (ca. 100 g), falls vorhanden mindestens 100 g eventuell besprühten Pflanzenmaterials sowie ein ausgefüllter Untersuchungsantrag des JKI eingesandt werden. Bitte halten Sie sich exakt an die Vorgaben des JKI, um eine aussagekräftige Analyse zu ermöglichen (s.u.).

Neueren Studien zufolge (Schott et al. 2017, Scientific Reports 7, 6288) werden vor allem Neonicotinoide in Bienen rasch abgebaut, und sind dann im Labor des JKI ggf. nicht mehr nachweisbar. Es ist deshalb empfehlenswert die toten/geschädigten Bienen unmittelbar nach deren Auffinden über Nacht in die Tiefkühltruhe zu legen, um eventuell noch vorhandene, Wirkstoff-abbauende Stoffwechselprozesse in den Bienen zu stoppen. Grundsätzlich sollten die gesammelten Bienen immer bis zum Versand an das JKI tiefgekühlt gelagert werden.

Weitere Informationen:

Informationen zu Vergiftungserscheinungen finden Sie auch im Beitrag Bienenkrankheiten.

Datum: 21.07.2016 - Autor: A. Schierling