tiergesundheitsdienst bayern e.V.

Kompe­tenz und Erfah­rung in Tier­gesund­heit und Lebens­mittel­sicher­heit

Bienengesundheitsdienst: Laufende und geplante Projekte

Neben den allen Imkerinnen und Imkern Bayerns gefördert zur Verfügung stehenden Routineanalysen führt der BGD mitunter auch Untersuchungen innerhalb speziell aufgelegter Projekte durch. Hierunter fallen z.B. Monitorings zu Bienenkrankheiten oder Rückständen in Bienenprodukten sowie die Klärung neu auftretender Fragestellungen. Unabhängig von Probenmaterial oder Untersuchungsmethode werden die anfallenden Analysekosten i.d.R. vollständig durch Fördermittel gedeckt.

Entsprechende Projekte werden in diesem Beitrag angekündigt. Imkerinnen und Imker können sich nach der Ankündigung der Projekte um die Teilnahme bewerben. Die Teilnehmenden werden anschließend durch den BGD ausgewählt. Den Entscheidungen liegen hierbei primär die Erfüllung vorab definierter Voraussetzungen durch die Interessierten und der Zeitpunkt der Bewerbung zugrunde. Ist die Maximalzahl an Teilnehmenden erreicht, können auch keine weiteren Imkernden mehr für das Projekt berücksichtigt werden.
Die Finanzierung der Analysen für die gelisteten Projekte erfolgt mit Fördermitteln des Freistaates Bayern über das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Die Projektteilnahme ist deshalb Imkernden mit Wohnsitz in Bayern vorbehalten.

Für die Durchführung der Projekte sind wir auf die Mitarbeit interessierter Imkernde angewiesen. Sollten Sie sich an einem Projekt beteiligen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

Dr. Andreas Schierling
Tel. 089 9091 231
E-Mail andreas.schierling@tgd-bayern.de

BGD-Labor
Tel. 089 9091 344
E-Mail bgd@tgd-bayern.de

Hinweis:
Für Voranmeldungen von Proben und Bewerbungen um eine Projektteilnahme müssen unter Umständen personenbezogene Daten von Interessenten erhoben und gespeichert werden. Bitte nehmen Sie hierzu vor der Kontaktaufnahme unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis.

 

Prüfung der Wirksamkeit imkerlicher Maßnahmen zur Therapie klinischer CBPV-Infektionen (2021-2023)

In den Jahren 2019 und 2020 konnte in deutschen Bienenvölkern eine starke Zunahme klinischer Ausbrüche der Chronischen Bienenparalyse (Chronische-Bienenparalyse-Virus, CBPV) festgestellt werden. Die Erkrankung führt mitunter zu intensivem Totenfall bis hin zum kompletten Volkszusammenbruch.
Die Übertragung des Virus von Biene zu Biene erfolgt vorwiegend über Körperkontakt. Als Gegenmaßnahme wird deshalb empfohlen, die infizierten Bienen aus den Völkern zu eliminieren, um so die Infektionsketten zu unterbrechen. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden.

Bislang wurde der Erfolg von Gegenmaßnahmen bei CBPV-Ausbrüchen nicht wissenschaftlich geprüft. In einem Kooperationsprojekt zwischen dem Institut für Bienenkunde und Imkerei der LWG Veitshöchheim, der Landwirtschaftlichen Lehranstalten Triesdorf, der Fachberatung für Bienenzucht des Bezirks Oberbayern und dem BGD soll die Wirksamkeit verschiedener Maßnahme zur Sanierung CBPV-positiver Bienenvölker nun evaluiert werden.
Imkernde, die typische Symptome einer CBPV-Infektion an ihren Völkern feststellen, werden gebeten 15-20 symptomatische Bienen unter Beachtung des Merkblatts zur Analyse von Bienenvirosen zum BGD einzusenden (bitte auch ausgefüllten Untersuchungsantrag beilegen). Bestätigt sich der CBPV-Verdacht, so kann der BGD einen Kontakt zwischen Imkerin oder Imker und der staatlichen Fachberatung für Bienenzucht herstellen. Die Fachberatung begleitet anschließend die Sanierung und Beprobung der betroffenen Völker im Rahmen des Projekts.

Die Datenerhebung für das Projekt "Prüfung der Wirksamkeit imkerlicher Maßnahmen zur Therapie klinischer CBPV-Infektionen" war ursprünglich für die Bienensaison 2021 geplant. Da jedoch in 2021 sowie auch in 2022 vergleichsweise wenige klinische CBPV-Fälle auftraten, konnten bislang nicht genügend Daten gesammelt werden, um aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen. Das Projekt wird darum in 2023 erneut fortgesetzt.

Für die Teilnahme an diesem Projekt ist keine Voranmeldung erforderlich. Da die Analysen mit bayerischen Fördermitteln aus dem Budget des BGD finanziert werden, können sich leider nur Imkernde mit Wohnsitz in Bayern am Projekt beteiligen.

Weitere Informationen und Symptombeschreibungen zur Chronischen Bienenparalyse und CBPV finden Sie hier sowie im Artikel zu Virosen der Honigbiene in der Rubrik Wichtige Erkrankungen der Honigbiene: Symptome und Gegenmaßnahmen.

 

Versuche zu CBPV am Institut für Bienenkunde und Imkerei Veitshöchheim

Über die Sanierungsversuche vor Ort hinaus werden auch Bienenvölker mit intensiver CBPV-Symptomatik gesucht, die für weitere Versuche zur Chronischen Bienenparalyse am Institut für Bienenkunde und Imkerei Veitshöchheim zur Verfügung gestellt werden können. Sollten Sie ein stark erkranktes Volk für die Wissenschaft erübrigen können, so nehmen Sie bitte mit dem Bienengesundheitsdienst, dem Institut für Bienenkunde und Imkerei oder der zuständigen Fachberatung für Bienenzucht Kontakt auf.

 

Honig-Monitoring auf bayerischen Lehrbienenständen (jährlich neu aufgelegt)

Die Lehrbienenstände der Imkerverbände Bayerns sind zentrale Punkte der Vermittlung von Wissen über Bienenhaltung und Imkerei an Jungimker sowie die interessierte Öffentlichkeit. Auf den in fast jedem Landkreis Bayerns vorhandenen Lehrbienenständen wird die gute imkerliche Praxis gepflegt und gelehrt. Deshalb eignen sich Lehrbienenstände besonders zur Beprobung für Monitoring-Zwecke.
Bereits in den Vorjahren hat der Bienengesundheitsdienst (BGD) Proben von vielen bayerischen Lehrbienenständen erhalten und hinsichtlich Kontaminationen durch Rückstände untersucht. Die Analysen werden auch in 2023 fortgesetzt.

Jeder bayerische Imkerverband kann pro Landkreis jeweils bis zu zwei Honigprobe aus der Frühjahrs- oder Sommerernte von Lehrbienenständen zur Analyse an den BGD einsenden. Die Proben können auch von unterschiedlichen Lehrbienenständen in einem Landkreis stammen. Wenn mehrere Verbände in einem Landkreis Lehrbienenstände unterhalten, so steht auch jedem Verband eine Frühjahrs- und eine Sommer-Probe zu. Hat ein Verband in einem Kreis keinen Lehrbienenstand, kann er aus dem entspr. Kreis keine Probe ziehen. D.h. es kann verbandsübergreifend letztendlich zu stärker und schwächer beprobten Landkreisen kommen.
Es bleibt den Verbänden überlassen die Auswahl der Lehrbienenstände vorzunehmen. Sie können dies z.B. zentral organisieren oder an die Kreisvorsitzenden delegieren. Der BGD wird eine Liste pflegen, in der vermerkt wird, aus welchen Landkreisen und von welchem Verband Proben eingesendet werden.

In den Honigen werden im BGD folgende Analysen ausgeführt:
- Paket Pflanzenschutz- und Bienenarzneimittel
- Paket Neonicotinoide
- Paket Pyrrolizidinalkaloide
- Einzelparameter Glyphosat

Die oben genannten Analysen werden vollständig aus den vom Freistaat Bayern über das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bereitgestellten Fördermitteln finanziert. Für Einsendende entstehen hierdurch keine Kosten. Sollten über die Rückstandsanalysen hinaus auch Qualitäts- und/oder Sortenanalysen in Auftrag gegeben werden, so werden diese im Rahmen der „normalen“ Förderung von Honiganalytik in Bayern durchgeführt (mit Eigenanteil für die Auftraggebenden).

Am Honig-Monitoring teilnehmende Lehrbienenstände werden gebeten die Informationen auf dem Merkblatt "Einsendung von Honig- und Pollenproben zur Analytik" in der Rubrik Merkblätter zu beachten. Auf dem mitgesendeten Untersuchungsantrag ist der Imker-Landesverband, der Lehrbienenstand und der Landkreis, in dem sich der Stand befindet, anzugeben. Im Feld "Tierbesitzer" muss eine Postanschrift angegeben werden (z.B. Name und Adresse des Betreuers des Bienenstandes, des Vereinsvorsitzenden etc.).

Neben den Rückstandsanalysen aus dem Honig-Monitoring existiert für alle bayerischen Imkerinnen und Imker ebenfalls die Möglichkeit geförderte Rückstands- und Qualitäts- und Sortenuntersuchungen in Honig und Pollen in Auftrag zu geben. Diese Analysen sind jedoch nicht zu 100 % gefördert, weshalb ein geringer Eigenanteil an den Analysekosten in Rechnung gestellt werden muss. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Abschnitt Staatliche Förderung für Analysen beim Bienengesundheitsdienst sowie den zugehörigen Merkblättern.

 

Datum: 15.09.2022 - Autor: A. Schierling