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In Deutschland vermarkteter Honig muss gewissen Qualitätsanforderungen entsprechen. Die Minimalanforderungen sind in der Deutschen Honigverordnung (HonigV) festgelegt und definieren wie Honig grundsätzlich beschaffen sein muss. Die Eigentümer bestimmter Warenzeichen (z.B. DIB-Einheitsglas mit Etikett und Deckeleinlage) stellen weitere Anforderungen, die über die der HonigV hinaus gehen.
Werden Sortenbezeichnungen auf dem Etikett genannt (Waldhonig, Lindenhonig etc.), so muss der Honig auch nachweislich die sortentypischen Eigenschaften wie z.B. Pollenspektrum, Geschmack/Geruch etc. aufweisen. Auch diese sind in der HonigV bzw. den Leitsätzen für Honig im Deutschen Lebensmittelbuch und den Regelungen der Warenzeichen-Eigentümer definiert.
Im folgenden Artikel sind Informationen über Honigqualität und -Sortenbezeichnung sowie die Anforderungen von HonigV und Warenzeichen-Inhabern an Honig zusammengefasst.
Artikel: Qualitätsparameter und Sortenauslobung von Honig
Zusammenfassung inTabellenform: Erläuterungen zu Prüfparametern der Qualitäts- und Sortenanalytik von Honig
Anforderungen an Honig
Honigqualität, Produktionstechnik, Qualitätssicherung und Lebensmittelrecht
Die Berichte über die Analysen des BGD in Bienenprodukten stehen in der Rubrik Fachbeiträge unter Jahres- und Abschlussberichte des BGD zum Download zur Verfügung.