tiergesundheitsdienst bayern e.V.

Kompe­tenz und Erfah­rung in Tier­gesund­heit und Lebens­mittel­sicher­heit

Gesetzlich geregelte Spezialfälle: Bienenseuchen

Bienenseuchen (Amerikanische Faulbrut, Befall durch den Kleinen Beutenkäfer oder die Tropilaelaps-Milbe)

Besteht der Verdacht auf den Ausbruch einer Bienenseuche im Sinne der Bienenseuchenverordnung, muss die Krankheit unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt (Landratsamt oder Stadtverwaltung) angezeigt werden.

Die Untersuchungen am Bienenstand erfolgen dann direkt durch den Amtstierarzt oder eine von ihm beauftragte Person. Hierbei werden in der Regel die ehrenamtlichen Bienensachverständigen (BSV) der Verbände hinzugezogen. Die Laboruntersuchung dieser amtlichen Proben erfolgt beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim.
Informationen zu den anzeigepflichtigen Bienenseuchen finden Sie im Beitrag Bienenkrankheiten.

Weitere Informationen:

Datum: 21.07.2016 - Autor: A. Schierling