Neues zum Shamonda-Virus
Seit Mitte Juli mehrten sich Berichte von deutlichem Milchrückgang (> 5 kg), Fieber und Durchfall bei einem erheblichen Anteil der Tiere in Milchviehbetrieben in Ostfrankreich und der Schweiz (dort von Westen nach Osten fortschreitend). Danach waren Betriebe in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz sowie Niedersachsen gesichert betroffen.
Die Erkrankung wird durch das Shamonda-Virus (SHAV) hervorgerufen. Beim Shamonda-Virus handelt es sich um ein durch Gnitzen übertragenes Orthobunyavirus. SHAV gehört wie das Schmallenberg- und das Akabane-Virus zur Simbu-Serogruppe und ist eng mit diesen verwandt. Das FLI hat einen Steckbrief zur Erkrankung erstellt. Es gibt keine Möglichkeit der Impfung und es kommt allenfalls eine symptomatische Therapie in Betracht (v. a. entzündungshemmende Medikamente).
Erfahrungsberichte: Der Schweizer Rindergesundheitsdienst hatte am 5.8.2026 eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Den Link zur Aufzeichnung finden Sie hier. Zudem hat das Hofgut Neumühle einen Erfahrungsbericht zum Verlauf in der eigenen Herde veröffentlicht.
04.09.2026 Die Abklärung der Ursache von Aborten oder Kälberverlusten ist sehr wichtig. Für die Abklärung von SHAV-Infektionen als Abortursache verweisen wir allerdings auf das laufende Monitoring des LGL, da die Mittel der Globalmaßnahmen für Sektionen im Rinderbereich aufgrund der Menge eingesendeter Aborte fast aufgebraucht sind. Untersuchungen sind jederzeit beim TGD möglich, müssten dann aber nach Ausschöpfung der Mittel ggf. nach GOT abgerechnet werden.
Bei den bisherigen Untersuchungen beim TGD zeigten sich bei gerade laufenden bzw. im Abklingen befindlichen SHAV-Infektionen in Kuhbeständen keine histologischen Veränderungen bei den Feten und das SHAV wurde nur vereinzelt nachgewiesen. Alles deutet darauf hin, dass das Virus nicht direkt zum Abort führt, sondern dass die Kühe aufgrund der akuten hochfieberhaften Erkrankung abortieren. Der Virusnachweis gelingt zuverlässiger aus Blutproben von Kühen in der akuten Krankheitsphase. Natürlich „schützt“ eine SHAV-Infektion nicht vor anderen Abortursachen. Wenn Aborte oder Kälberverluste also nach der Rückkehr der Herde zum Normalzustand weiterhin vorkommen, ist eine Abklärung absolut sinnvoll und Kälber können zum TGD verbracht werden.
Aborte können nach wie vor von Montag bis Donnerstag abgeholt oder rund um die Uhr und an allen Wochentagen in Grub abgegeben werden. Die Abholung ist kostenpflichtig. Insgesamt kann bei Aborten mit Abholung mit Kosten von etwa 120 € gerechnet werden. Offensichtlich missgebildete Kälber bis 50 kg werden nach wie vor in Kooperation mit der Rinderzucht und den Besamungsstationen kostenfrei abgeholt und untersucht.
02.09.2026. Eine gestern veröffentlichte Pressemitteilung des FLI berichtet, dass SHAV-Fälle in NRW, NI, HE und TH auf ein genetisch anderes SHAV zurückzuführen sind, als die Fälle in der Schweiz bzw. Süddeutschland. Sie werden nun als SHAV-EU1 und SHAV-EU2 bezeichnet.
01.09.2026 Neueste Berichte zeigen, dass auch andere Tierarten vom SHAV-Infektionen betroffen sein können. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland (FLI) sind bestätigte Fälle bei Pferden aufgetreten. Hier kam es zu zentralnervösen Störungen, die zum Tod der Tiere geführt haben. In Deutschland wurde auch ein Alpaca-Fall bestätigt.
24.08.2026. Die Diagnostik erfolgt über eine Ausschluss-Diagnostik in zwei Schritten. Zunächst wird mittels Simbu-PCR nach Shamonda und Schmallenberg-Virus gesucht. Im positiven Fall folgt eine Schmallenberg-spezifische PCR, die nur Schmallenberg nachweist. Ist diese negativ, geht man davon aus, dass es sich um einen Shamonda-Nachweis handelt.
18.08.2026 Die Bayerische Tierseuchenkasse hat in einem Schreiben zur Kostenübernahme von Beprobung oder Untersuchungen Folgendes mitgeteilt: "Aufgrund vermehrter Anfragen hinsichtlich einer Kostenübernahme durch die BTSK darf ich Folgendes mitteilen: Da es sich bei dem neu auftretenden Shamonda-Virus weder um eine gelistete noch eine meldepflichtige Tierseuche handelt, besteht aufgrund fehlender Rechtsgrundlage derzeit leider keine Möglichkeit einer Leistungsgewährung durch die BTSK."
14.08.2026 Das STMUV verweist in einem heutigen Schreiben auf Folgendes: "Das neuartige Shamonda-Virus ist keine gelistete Tierseuche, dennoch ergeben sich für die Tierhalterinnen und Tierhalter aus dem europäischen Tiergesundheitsrecht wichtige allgemeine Pflichten. Nach Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/429 (Animal Health Law – AHL) sind Unternehmer für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere verantwortlich und müssen das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten minimieren. Dazu gehören – entsprechend dem jeweiligen Risiko – geeignete Biosicherheitsmaßnahmen, unter anderem Maßnahmen zur Isolation erkrankter Tiere. Tiere, die die vorgenannten klinischen Symptome aufweisen, dürfen nicht verbracht werden. [Anm.: Hier waren massiver Milchleistungsrückgang, deutlich schlappe bzw. apatische Tiere, Inappetenz, teilweise Durchfall, vereinzelt respiratorische Symptome genannt worden]
Zur Abklärung im Einzelfall bitten wir um Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Veterinäramt. Beim Transport aus Gebieten, die nah an betroffenen Gebieten liegen, ist die vorherige Repellent-/Insektizidbehandlung der Tiere zu empfehlen, um der Ausbreitung virustragender Gnitzen entgegenzuwirken.
Den Tierhalterinnen und Tierhaltern wird empfohlen, den Gesundheitszustand und besonders die Milchleistung der Herde aufmerksam zu beobachten; bei auffälligen Tieren die klinischen Symptome und deren zeitlichen Verlauf zu dokumentieren und den Bestand im Verdachtsfall tierärztlich untersuchen zu lassen.
Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat hierfür umgehend nach Bekanntwerden ein bayerisches Monitoringprogramm zusammen mit dem LGL aufgelegt. Wiederkäuer mit der oben beschriebenen Symptomatik können auf das Shamonda-Virus nach einer entsprechenden Probeneinsendung untersucht werden."
Das LGL hat nun auch mehr Informationen zur Untersuchungsmodalität, inkl. Antrag, veröffentlicht. Diese finden Sie hier.
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Der Tiergesundheitsdienst Bayern hat ebenfalls eine PCR nach FLI-Protokoll zum Nachweis von Viren der Simbu-Serogruppe etabliert und kann untersuchen (kostenpflichtig). Da es aus allen bislang untersuchten Proben keinen Hinweis auf momentan zirkulierendes (Schmallenberg-Virus) SBV gibt, kann im positiven Fall mit hoher Sicherheit von einer Infektion mit dem Shamonda-like Virus ausgegangen werden. Falls gewünscht, könnte eine Folge-PCR auf SBV als Ausschlussdiagnostik zusätzlich angewendet werden. Bitte auf Rinder-Untersuchungsantrag Shamonda-Virus mit / ohne SBV vermerken.
Probentransport
Proben für die TGD Labore können bei allen TGD-Geschäftsstellen abgegeben werden. Die Proben werden dann Mo - Do über Nacht nach Grub gebracht. Bitte Abgabe bis etwa 14:00 Uhr für Transport am gleichen Tag (Ausnahme Deggendorf: Di und Do, Abgabe bis 12:00 Uhr). In Grub können Proben auch außerhalb der Geschäftszeiten jederzeit abgegeben werden.
Bei größeren Einsendemengen können Sie uns gerne auf die Möglichkeit einer Abholung der Proben ab Praxis oder Hof ansprechen: Telefon: 089 9091 888.
Es besteht zudem die Möglichkeit Blutproben für den Probentransport zwischen TGD und LGL mitzugeben. Dieser erfolgt jeweils Dienstag und Freitagvormittag (Proben sollten am Vorabend vorliegen). Bitte Proben zur Weiterleitung an das LGL klar auf der äußeren Verpackung kennzeichnen.
Stand: 02.09.2026
