Neue Regeln für BTV-8 ab 1. November 2026

Das STMUV hat in einem folgende Informationen für den innerdeutschen Handel von Tieren aus BTV-8 Regionen publik gemacht (Auszüge des Schreibens vom 29.10.2026 ): 

"Für das Verbringen stehen künftig folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Geimpfte Tiere: Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft.
  • Jungtiere unter 90 Tagen: Die Tiere haben innerhalb von zwölf Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten. Das Muttertier wurde vor der Belegung oder spätestens 28 Tage vor der Geburt ordnungsgemäß gegen BTV-8 geimpft.
  • PCR-getestete Tiere: Die Tiere wurden innerhalb von 14 Tagen vor dem Verbringen mit negativem Ergebnis mittels PCR-Test auf BTV-8 untersucht. Eine  zusätzliche Behandlung mit Repellentien oder Insektiziden ist nicht erforderlich. Das negative PCRErgebnis ist 14 Tage gültig.
  • Schlachttiere: Die Tiere werden auf direktem Weg zur unmittelbaren Schlachtung in den Bestimmungsschlachthof verbracht und dort  innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Ankunft geschlachtet.

Zur weiteren Vereinfachung des innerstaatlichen Handels und zur Entlastung aller Beteiligten kann ab dem 1. November 2026 für Rinder anstelle der bisherigen papiergebundenen Tierhaltererklärung eine digitale Tierhaltererklärung genutzt werden. Das neue digitale Verfahren bietet insbesondere folgende Funktionen: 

  • die Möglichkeit zur Abgabe einer digitalen BTV-8-Tierhaltererklärung für Rinder über die Hi-Tier-Datenbank (HIT V.3). Darin bestätigt die Tierhalterin oder der Tierhalter die Einhaltung der jeweiligen Bedingungen für den Rinderbestand sowie die Freiheit von klinischen Anzeichen;
  • die digitale Bereitstellung eines BTV-8-Einzeltierstatus für das innerdeutsche Verbringen, inkl. technische Prüfung und die Anzeige über HIT V.3;
  • eine frei zugängliche Abfrage des individuellen BTV-8-Einzeltierstatus für Rinder durch andere Nutzer in HIT, sofern die Tierhalterin oder der Tierhalter der Veröffentlichung zugestimmt hat;
  • Status- Anzeige in HIT V.3 mit Angabe, ob ein Tier gehandelt oder direkt zur Schlachtung verbracht werden darf.

Darüber hinaus stellt Bayern ab dem 1. November 2026 unter www.blauzungenkrankheitdeutschland.de eine zentrale Informationsplattform bereit, auf der die aktuellen Regelungen und Informationen für das gesamte Bundesgebiet gebündelt zur Verfügung stehen."