Übernahme der Untersuchungskosten für Analysen des BGD

Zur Finanzierung der Analysen des Bienengesundheitsdienstes stellt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus jährlich ein umfangreiches Budget zur Verfügung. Die Kosten für einen Großteil der Untersuchungen werden dadurch erheblich reduziert oder sogar vollständig übernommen (vorbehaltlich ausreichender Mittel im Jahresbudget). 

 

Untersuchungen mit vollständiger Kostenübernahme:

  • Labordiagnostik zu Bienenkrankheiten
  • Untersuchung von Futterkranzproben
  • Analytik von Bienenwachs (eine Analyse pro Jahr)
 

Untersuchungen mit Bezuschussung:

  • Rückstands-/Qualitätsanalytik von Honig (fünf Analysen pro Jahr)
  • Rückstandsanalytik von Pollen (fünf Analysen pro Jahr)
 
Das Jahresbudget des BGD wird gegen Ende des jeweiligen Vorjahres festgelegt. Sind alle Mittel des laufenden Jahres aufgebraucht, so sind auch keine Kostenübernahmen für Analysen mehr möglich. Wenn absehbar wird, dass das verfügbare Budget nicht bis zum Jahresende reichen könnte, so erfolgt eine Information über die Imkerverbände und auf der Webseite des BGD .

Bitte beachten Sie:
Eine Übernahme von Analysekosten durch Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus ist nur für Imkereien mit Betriebssitz in Bayern möglich. Da die eingesetzten Mittel durch den BGD verwaltet werden, können ausschließlich über den BGD veranlasste Analysen bezuschusst werden. Senden Sie Ihre Proben deshalb bitte immer zum BGD ein, wenn eine Kostenübernahme erfolgen soll. Kosten für bei anderen Stellen in Auftrag gegebene Untersuchungen können nicht nachträglich übernommen werden.

Einzelheiten zur Finanzierung der angebotenen Untersuchungen durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus sind in den Merkblättern zu unseren Laboruntersuchungen sowie im Leistungskatalog zu finden.