Honig und Bienenprodukte

Alle Lebensmittel, die in Deutschland in Verkehr gebracht werden sollen, müssen dem geltenden Lebensmittelrecht entsprechen. Neben Verordnungen zur hygienischen Produktion, Verpackung und korrekten Kennzeichnung sind für Bienenprodukte vor allem die Regulierung potentiell auftretender Rückstände und Kontaminanten von Bedeutung. Im Falle von Honig müssen darüber hinaus die Anforderungen der deutschen Honigverordnung (HonigV) erfüllt werden.

 

Rückstände in Bienenprodukten

Bienenvölker stehen in intensivem Austausch mit ihrer Umwelt, was in vielen Fällen eine Belastung durch anthropogene Schadstoffe zur Folge hat. Als Schadstoffe aus Sicht der Bienen sind primär Wirkstoffe aus der Varroa-Bekämpfung anzuführen. Aber auch Pflanzenschutzmittel und Umweltgifte wie Schwermetalle, Pyrrolizidinalkaloide etc. können Bienenprodukte kontaminieren und Bienen ggf. schädigen. Das Ausmaß der Belastung und die Identität der rückstandsbildenden Verbindungen lassen sich durch spurenanalytische Untersuchung von Bienenprodukten ermitteln.

Informationen zu Rückständen in Bienenprodukten:

 

Honigqualität und Sortenauslobung

In der Deutschen Honigverordnung (HonigV) ist festgelegt wie Honig grundsätzlich beschaffen sein muss und welche Qualitätsanforderungen erfüllte sein müssen. Die Eigentümer bestimmter Warenzeichen (z.B. DIB-Einheitsglas mit Etikett und Deckeleinlage) stellen weitere Anforderungen, die über die der HonigV hinaus gehen.
Werden Sortenbezeichnungen auf dem Etikett genannt (Waldhonig, Lindenhonig etc.), so muss der Honig auch nachweislich die sortentypischen Eigenschaften wie z.B. Pollenspektrum, Geschmack/Geruch etc. aufweisen. Auch diese sind in der HonigV bzw. den Leitsätzen für Honig im Deutschen Lebensmittelbuch und den Regelungen der Warenzeichen-Inhaber definiert.

Informationen zu Sorten- und Qualitätsparametern in Honig:

 

Links und weiterführende Informationen

 

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