Untersuchungsantrag BGD

Bitte legen Sie Ihrer Einsendung stets einen aktuellen Untersuchungsantrag bei und unterschreiben Sie diesen auf Seite 2. Mit Ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die abgedruckten Datenschutzbestimmungen des TGD Bayern e.V. Da im Mai diesen Jahres die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft tritt, dürfen wir leider keine Aufträge ohne die ausdrückliche Zustimmung (Unterschrift) des Auftraggebers zu unseren Datenschutzbestimmungen mehr durchführen.
Auf dem Antrag finden Sie das gesamte Leistungsspektrum des BGD.
Auch Rückstandsanalysen, die im Leistungskatalog des TGD nicht gelistet sind, können durchgeführt werden (s. Untersuchungsantrag). Weitere Analysen sind auf Anfrage möglich.
Untersuchungsantrag Bienen