Fischseuchengesetzgebung
Aus urheberrechtlichen Gründen sowie aus Gründen der zuverlässigen Aktualität sind zutreffende Gesetzes- und Verordnungstexte sowie Formulare mitunter online nicht frei verfügbar. Informationen zu den unten aufgeführten Themen erfahren Sie bei Ihrem Amtstierarzt an den Landratsämtern (Behördenwegweiser, ÜBERSICHT DER BAYERISCHEN BEHÖRDEN, Landratsämter) oder auch beim FGD Bayern.
Das Virologische Labor des Zentralinstituts des TGD Bayern e. V. ist als regionales Fischviruslabor für Untersuchungen entsprechend der Fischseuchengesetzgebung zugelassen
und bietet folgende Untersuchungen an:
VHS (Virale Hämorrhagische Septikämie mittels Zellkultur*/PCR)
IHN (Infektiöse Hämatopoetische Nekrose mittels Zellkultur*/PCR)
IPN (Infektiöse Pankreasnekrose mittels Zellkultur*/PCR)
EHV (Eel Herpesvirose mittels Zellkultur/PCR)
KHV (Koi Herpesvirose mittels PCR)
SVC (Spring Viraemia of Carp mittels Zellkultur*)
* incl. IFAT (Immun Fluorescnt Antibody Technik)
PCR (Polimerase Chain Reaction)
Gesetzestexte und Informationen, die man kennen sollte:
- EU Richtlinie 91/67 (Aquakultur-Richtlinie) Änderungsentwurf seit der 35. KW in der fachlichen Diskussion
- Fischseuchenverordnung (nationale Gesetzgebung) zum Stand der fachlichen Diskussion August 2005 (PDF 36kB)
- bisher erlangten mit Hilfe des FGD Bayern 5 bayerische Fischzuchtanlagen die EU-Zulassung
- für 4 Anlagen wurde ein Antrag in Brüssel gestellt, 3 weitere Anlagen sind Programmbetriebe
- Antragsformular, Checklisten und Leitlinien (PDF 217 kB) für VHS/IHN-freie Gebiete oder Betriebe
- von der EU als VHS- und IHN-freie zugelassene Betriebe und Gebiete (PDF 269 kB)
- Transportbescheinigung (PDF 8 kB) für lebende Fische aus einem zugelassenen Betrieb




