DAP-PL-2963.00
nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005
akkreditierte Prüflaboratorien
Anerkennung gemäß Art. 3 Abs. 1
der Richtlinie 93/99 EWG durch die Staatliche
Anerkennungsstelle der Lebensmittelüberwachung
des Hessischen Sozialministeriums

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BVD/MD: Der TGD Bayern nimmt die Sorgen ernst.

geändert (Montag, 29. November 2010 um 12:40 Uhr) Erstellt von: Dr. G. Wittkowski Montag, 12. Juli 2010 um 12:44 Uhr

Der TGD Bayern hat mit der ARGE BVD die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Untersuchung von Proben im Rahmen der BVD-Bekämpfung vereinbart. Wir sind das erste Labor in Deutschland, das in Geschäftsbedingungen sein Vorgehen klar beschreibt. Insbesondere weisen wir auf den Punkt 9a hin: "Die Proben und Daten werden beim TGD ausschließlich für Untersuchungen verwendet, die für die Durchführung der BVD-Bekämpfung erforderlich sind. Andere Untersuchungen und Verwendungen sind nur im Einvernehmen mit dem Tierbesitzer möglich. Eine Herausgabe der Proben nach Eingang im Labor erfolgt weder an den Einsender noch an Dritte. Nach der Nutzung werden die Proben sachgerecht entsorgt. Die Datenbestände von Laborergebnissen werden nach den geltenden Speicherfristen für eine qualifizierte Laborbearbeitung gelöscht." Der Untersuchungsauftrag ist mit der Einsendung von Gewebeproben an den Tiergesundheitsdienst Bayern e.V. erteilt, ohne dass hierfür ein schriftlicher Antrag mit Unterschrift und Adressangabe erforderlich ist. Bei Postversand beachten Sie bitte die Transportbedingungen der Post. Ungenügend frankierte Sendungen werden nicht angenommen.

Die vollständigen Geschäftsbedingungen finden Sie hier.