Kompetenz und Erfahrung in Tiergesundheit und Lebensmittelsicherheit
Ergänzungsfuttermittel (ErgFM) fallen unter das Futtermittelrecht und sind neben Alleinfuttermitteln wie z.B. Legemehl oder Nahrungsmitteln wie Milchaustauscher geregelt durch §1 der Futtermittelverordnung Teil der Untergruppe der Mischfuttermittel. Sie enthalten höhere Konzentrationen an bestimmten Stoffen als Alleinfuttermittel und sollen gemeinsam mit anderen Futtermitteln den täglichen Bedarf des Tieres decken. Diese „bestimmten Stoffe“ können unter Zusammensetzung genannte Stoffe wie Mineralstoffe, Hefe, Süßstoffe) oder Zusatzstoffe (z.B. Vitamine, Spurenelemente, Mikroorganismen) sein. Diese Einordnung regelt was der Hersteller deklarieren muss und was er zum Schutz des eigenen „Know How“ nicht preisgeben muss, wenn er nicht ausdrücklich damit wirbt. Mehr dazu finden Sie hier.